Brandschutzklappensanierung aufgrund asbesthaltiger Bestandteile

Brand­schutz­klap­pen­sa­nie­rung auf­grund asbest­hal­ti­ger Bestand­tei­le

 

Brand­schutz ist ein wich­ti­ges The­ma in der moder­nen Archi­tek­tur und Gebäu­de­ver­wal­tung. Ins­be­son­de­re in älte­ren Gebäu­den, die zwi­schen den 1970er Jah­ren und dem 31. August 1988 erbaut wur­den, fin­den sich häu­fig Brand­schutz­klap­pen, die asbest­hal­ti­ge Bestand­tei­le ent­hal­ten. Die­se Klap­pen sind ins­be­son­de­re wegen ihrer sicher­heits­re­le­van­ten Funk­ti­on unver­zicht­bar, doch die Nut­zung asbest­hal­ti­ger Mate­ria­li­en stellt eine ernst­zu­neh­men­de Her­aus­for­de­rung dar. In die­sem Bei­trag erläu­tern wir die The­ma­tik der Asbest­sa­nie­rung von Brand­schutz­klap­pen, die rele­van­ten gesetz­li­chen Vor­ga­ben, die Risi­ken sowie moder­ne Sanie­rungs­an­sät­ze.

Asbest­hal­ti­ge Bestand­tei­le in Brand­schutz­klap­pen

Asbest wur­de in der Ver­gan­gen­heit auf­grund sei­ner hit­ze­be­stän­di­gen Eigen­schaf­ten in einer Viel­zahl von Bau­pro­duk­ten ein­ge­setzt. Bei Brand­schutz­klap­pen, die in den genann­ten Bau­jah­ren instal­liert wur­den, fin­den sich häu­fig asbest­hal­ti­ge Kom­po­nen­ten wie:

  • Anschlag­dich­tun­gen
  • Plat­ten
  • Klap­pen­la­ge­rung
  • Klap­pen-Abdeck­rah­men
  • Dicht­strei­fen

Die­se Bestand­tei­le sind oft ent­schei­dend für die Funk­tio­na­li­tät der Klap­pen, doch die Asbest­be­las­tung macht sie unzu­läs­sig für eine regel­mä­ßi­ge Nut­zung und Prü­fung. Gemäß dem Bau- und Arbeits­schutz­recht sind regel­mä­ßi­ge Funk­ti­ons­prü­fun­gen erfor­der­lich, um sicher­zu­stel­len, dass die Brand­schutz­klap­pen im Not­fall sicher schlie­ßen und kein Brand aus­brei­ten kann. In der Regel soll­te zu Beginn der Inbe­trieb­nah­me eine Prü­fung des Schlie­ßens erfol­gen, gefolgt von regel­mä­ßi­gen Inspek­tio­nen in Abstän­den von sechs bis zwölf Mona­ten.

Recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen

Die TRGS 519 (Tech­ni­sche Regeln für Gefahr­stof­fe) ist ein zen­tra­les Doku­ment für den Umgang mit Asbest und defi­niert die Anfor­de­run­gen für Maß­nah­men zur Expo­si­ti­on gegen­über asbest­hal­ti­gen Mate­ria­li­en. Ins­be­son­de­re das „Ver­fah­ren für Tätig­kei­ten mit gerin­ger Expo­si­ti­on“ gemäß Anla­ge 6.2 nach Nr. 2.8 TRGS 519 bie­tet umfas­sen­de Leit­li­ni­en, wie mit asbest­hal­ti­gen Mate­ria­li­en umzu­ge­hen ist. Bei der Sanie­rung von Brand­schutz­klap­pen ist es ent­schei­dend, die­se Richt­li­ni­en zu beach­ten, um sowohl die Sicher­heit der Arbei­ter als auch den Gesund­heits­schutz der Nut­zer zu gewähr­leis­ten.

Die TRGS 519 beschreibt, dass bei Sanie­rungs­ar­bei­ten immer eine Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung statt­fin­den muss. Hier­bei wird geprüft, ob ein Sanie­rungs­be­darf besteht und wie die Arbei­ten orga­ni­siert wer­den kön­nen, um die Expo­si­ti­on gegen­über Asbest so gering wie mög­lich zu hal­ten. Für das Sanie­rungs­ver­fah­ren ist es wich­tig, dass die Vor­ge­hens­wei­se detail­liert geplant wird, um sowohl den recht­li­chen Anfor­de­run­gen gerecht zu wer­den als auch poten­zi­el­le gesund­heit­li­che Risi­ken zu mini­mie­ren.

Her­aus­for­de­run­gen bei der Sanie­rung

Die Asbest­sa­nie­rung von Brand­schutz­klap­pen bringt beson­de­re Her­aus­for­de­run­gen mit sich. Bei unsach­ge­mä­ßer Hand­ha­bung besteht die Gefahr einer Frei­set­zung von Asbest­fa­sern, die sowohl für die Arbei­ter als auch für die Nut­zer des Gebäu­des ein ernst­haf­tes Risi­ko dar­stel­len. Zudem sind vie­le der betrof­fe­nen Klap­pen nicht mehr prüf­fä­hig, was die Iden­ti­fi­zie­rung und Sanie­rung erschwert und die Not­wen­dig­keit von Umset­zun­gen dring­lich macht.

Ein wei­te­res zu berück­sich­ti­gen­des Ele­ment sind die „Schwarz­be­rei­che“ in den betrof­fe­nen Gebäu­den. Die­se Berei­che sind in der Regel schwer zugäng­lich und stel­len zusätz­li­che Her­aus­for­de­run­gen dar, da sie hohe kos­ten- und zeit­in­ten­si­ve Maß­nah­men zur Siche­rung und Aus­la­ge­rung erfor­dern. Die Nut­zung eines Ver­fah­rens mit gerin­ger Expo­si­ti­on, wie es das Inge­nieur­bü­ro Bie­ker vor­stellt, kann hier Abhil­fe schaf­fen.

Inno­va­ti­ve Her­an­ge­hens­wei­sen: Ver­fah­ren mit gerin­ger Expo­si­ti­on

Das Inge­nieur­bü­ro Bie­ker hat sich auf die asbest­hal­ti­ge Sanie­rung von Brand­schutz­klap­pen spe­zia­li­siert und dabei inno­va­ti­ve Ansät­ze ent­wi­ckelt. In ver­schie­de­nen Pro­jek­ten, dar­un­ter auch in Kran­ken­häu­sern, wur­de erfolg­reich ein Ver­fah­ren gerin­ge­rer Expo­si­ti­on ange­wen­det. Die­ses Ver­fah­ren ermög­licht es, die Sanie­rung durch­zu­füh­ren, ohne dass ein auf­wen­di­ges Schleu­sen­sys­tem im „Schwarz­be­reich“ erfor­der­lich ist.

Indem auf vor­he­ri­ge Prü­fun­gen und Eig­nun­gen des Ver­fah­rens ver­zich­tet wer­den kann, wird der Pro­zess nicht nur effi­zi­en­ter, son­dern auch kos­ten­güns­ti­ger. Durch das geziel­te Manage­ment von Risi­ken und die Anwen­dung von Best Prac­ti­ces wird sicher­ge­stellt, dass die Sanie­rung sowohl den recht­li­chen Vor­ga­ben ent­spricht als auch die Sicher­heit der Arbei­ter gewähr­leis­tet ist.

Fazit: Chan­cen der Brand­schutz­klap­pen­sa­nie­rung

Die Sanie­rung von Brand­schutz­klap­pen auf­grund asbest­hal­ti­ger Bestand­tei­le ist ein kom­ple­xes, aber not­wen­di­ges Unter­fan­gen. Die Beach­tung der TRGS 519 sowie die Imple­men­tie­rung eines Ver­fah­rens mit gerin­ger Expo­si­ti­on führt dazu, dass sowohl die Sicher­heit als auch die Wirt­schaft­lich­keit der Maß­nah­men gewähr­leis­tet sind. Unter­neh­men und Insti­tu­tio­nen, die sich pro­ak­tiv mit die­ser The­ma­tik aus­ein­an­der­set­zen, kön­nen nicht nur recht­li­che Kon­se­quen­zen ver­mei­den, son­dern auch das Wohl­be­fin­den der Nut­zer und der Arbeits­kräf­te unter­stüt­zen.

Nut­zen Sie die Mög­lich­kei­ten, die sich aus der Sanie­rung erge­ben, um Ihre Gebäu­de zukunfts­si­cher zu machen und eine siche­re Umge­bung zu schaf­fen. Der Ein­satz moder­ner Tech­no­lo­gien und Stra­te­gien im Bereich der Asbest­sa­nie­rung kann eine posi­ti­ve Aus­wir­kung nicht nur auf die Gebäu­de­funk­tio­na­li­tät, son­dern auch auf die Ein­spa­run­gen im Unter­halt brin­gen. Damit sind Sie nicht nur dafür ver­ant­wort­lich, gesetz­li­che Vor­ga­ben zu erfül­len, son­dern leis­ten auch einen wert­vol­len Bei­trag zur Gesund­heit und Sicher­heit Ihrer Mit­men­schen. Set­zen Sie auf Exper­ti­se, nut­zen Sie das Wis­sen von unse­rem erfah­re­nen Inge­nieur­bü­ro und han­deln Sie jetzt, um Risi­ken zu mini­mie­ren und poten­zi­el­le Schä­den zu ver­mei­den.